vielen dank für deine ausführliche antwort, aber ich kann doch nie beweisen,dass die Gelbehebung auf ihren Wunsch geschehen ist,wenn sie das Gegenteil behauptet.
wie ist das eigentlich mit "Im Zweifel für den Angeklagten"?eine bekannte meinte man könnte darauf plädieren
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- 09.04.2007, 10:50
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: schwerer Betrug
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- 06.04.2007, 11:43
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schwerer Betrug
Was kann mir passieren im schlimmsten Fall,wenn ich wegen schweren Betrug angeklagt werde.die sache ist die,ich hatte die Bankomatkarte meiner damaligen besten Freundin und hab für sie geld beim Schalter ihrer Bank behoben.Insgesamt 1000€.Musste keinen Ausweis zeigen und da ich keine Vollmacht hatte...