Herr Michael Gruner !
Ich danke Ihnen für die Auskunkt. Weiters hoffe ich dass ich das Kapitalsparbuch ( anonym Losungswort) bei den Vermögenswerten ncht angeben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang L.
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- 23.02.2007, 19:19
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Kapitalsparbuch
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- 19.02.2007, 19:20
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Kapitalsparbuch
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Kapitalsparbuch
Meine Frau will sich von mir scheiden lassen. Ich habe von meinem Vater vor zwei Jahren Geld geschenkt bekommen und habe darauf ein Kapitalsparbuch unter € 15.ooo.- angelegt. Nun meine Frage: Muss ich das Kapitalsparbuch bei der gemeinsamen Vermögenaufteilung angeben?
Ich bedanke für die Auskunkt.
Ich bedanke für die Auskunkt.