eine Asphaltierung ist eine Maßnahme die der Zustimmung aller drei Berechtigten plus des Eigentümers bedarf - wenn sich alle einig sind muss jeder anteilsmäßig bezahlen
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- 22.03.2007, 20:05
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Wegrecht - Instandhaltung
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RE: Schimmel
Wenn ich mir das zweite Posting bezügliche dieses Schimmelproblems lese muss ich dir recht geben - aber wenn es nur ein leichter Schimmel ist und sich dieser mit einer entsprechenden Farbe beseitigen läst ist dies Aufgabe des Mieters. Man beachte das Schimmel auch durch zuwenig bzw. falsches Lüften ...
RE: Schimmel
Ich würde einmal sagen nein!
Begründung - leichte Erhaltungsarbeiten sind dem Mieter zumutbar - darunter fällt auch das Streichen der Wände mit Schimmelschutzfarbe.
Ein Schimmel der die Substanz angreift dürfte es laut deiner Schilderung nicht sein.
lg
Karli
Begründung - leichte Erhaltungsarbeiten sind dem Mieter zumutbar - darunter fällt auch das Streichen der Wände mit Schimmelschutzfarbe.
Ein Schimmel der die Substanz angreift dürfte es laut deiner Schilderung nicht sein.
lg
Karli
- 03.03.2007, 15:36
- Forum: Mietrecht
- Thema: Untermiete
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RE: Untermiete
In der Regel heisst es maximal das 1,5 fache des bezahlten Mietzinses!!!
Wenn die Wohnung zur Gänze untervermietet wird kann es sein, dass der Vermieter kündigt.
lg
Karli
Wenn die Wohnung zur Gänze untervermietet wird kann es sein, dass der Vermieter kündigt.
lg
Karli
- 21.02.2007, 16:18
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Hauskauf Gewährleistung
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RE: Hauskauf Gewährleistung
Bei Kauf von Privat an Privat ist es so wie bei einem gebrauchten Auto - wie besichtigt und probegefahren - ausser es ist im Kaufvertrag was anderes vereinbart. Der Immobilienmakler ist übrigens nur Vermittler und er haftet nur für Schäden die ihm bekannt sein mussten. Darunter dürften kaum Schäden ...
- 24.01.2007, 08:53
- Forum: Mietrecht
- Thema: Mietvertrag
- Antworten: 1
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RE: Mietvertrag
Da dieser Mietvertrag aller Wahrscheinlichkeit nach ins AGBG fällt und nicht ins Mietrecht wirst du den Vertrag vorher nur einvernehmlich mit dem Vermieter lösen können.
lg
Karli
lg
Karli
- 19.01.2007, 15:47
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
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RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Mehrheit genügt!
lg
Karli
lg
Karli
- 19.01.2007, 14:47
- Forum: Mietrecht
- Thema: vermietung
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RE: vermietung
Gastgewerbekonzession ist erst ab 11 Betten notwendig.
Mit dem Wucher, bzw. Verkürzung über die Hälfte hätte ich meine Bedenken.
lg
Karli
Mit dem Wucher, bzw. Verkürzung über die Hälfte hätte ich meine Bedenken.
lg
Karli
- 19.01.2007, 09:27
- Forum: Mietrecht
- Thema: vermietung
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- Zugriffe: 4072
RE: vermietung
fällt das ganze mit der 5fachen Miete nicht unter Wucher?
lg
Karli
lg
Karli
- 18.01.2007, 16:26
- Forum: Mietrecht
- Thema: vermietung
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- Zugriffe: 4072
RE: vermietung
Es ist leider eine befristete Vermietung von unter 3 Jahren nicht möglich. Die Befristung muss mindestens 3 Jahre betragen und muss schriftlich im Mietvertrag festgelegt sein. Ansonsten ist es automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.
lg
Karli
lg
Karli
- 12.01.2007, 17:04
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Baurecht
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RE: Baurecht
Wisst ihr das es das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) gibt?
lg
Karli
lg
Karli
- 20.12.2006, 17:28
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Kann man sich auszahlen lassen?
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RE: Kann man sich auszahlen lassen?
Es ist ja relativ einfach wenn man sich einig ist - man verkauft dem anderen einfach seine Hälfte - oder man macht das mit einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen der Scheidung. Wenn man die entsprechende grundbuchsfähige Urkunde hat ist das ja alles kein Problem. Wenn man sich über den Wert der Woh...
- 20.12.2006, 17:11
- Forum: Mietrecht
- Thema: ABGB Kündigung
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1712
RE: ABGB Kündigung
Wenn du einen Mietvertrag für einen Mietgegenstand hast, der nach AGBG Recht vermietet werden kann - dann gelten Kündigungsfristen nach ABGB. Wenn du in einem Mietgegenstand wohnst der in das MRG fällt gelten die Kündigungsfristen gem. MRG bzw. ZPO § 560. Welcher Mietgegenstand unter welches Gesetz ...
- 29.11.2006, 17:41
- Forum: Mietrecht
- Thema: Kündigung Mietvertrag
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RE: Kündigung Mietvertrag
Das ist ein klassischer Fall - da kann man leider nichts machen. Solange der Mieter seinen Mietzins entsprechend dem Mietvertrag bezahlt (Wertsicherung beachten!) kann er in der Wohnung bleiben.
lg
Karli
lg
Karli
- 20.10.2006, 21:01
- Forum: Mietrecht
- Thema: Mein Mietvertrag!
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RE: Mein Mietvertrag!
§ 17 Abs 2 Mrg sagt da was anderes: Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, s...