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- 31.03.2007, 20:42
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Fragen zur einkommensteuer
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Bei Honorarnoten gibt es zwei möglichkeiten mittels E18 meldet der Dienstgeber bei freien dienstnehmern die zugeflossenen beträge, mittels E1 machst du selbst eine Einkommensteuererklärung erkundige dich bei deinem dienstgeber, ob er dein einkommen gemeldet hat. Der Zauberlehrling __________________...
- 25.03.2007, 10:20
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Fragen zur einkommensteuer
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4152
RE: Fragen zur einkommensteuer
Nachtrag
Als Einkommensteuerpflichtiger
https://www.bmf.gv.at/service/formulare ... m?FTYP=est
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Als Einkommensteuerpflichtiger
https://www.bmf.gv.at/service/formulare ... m?FTYP=est
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
- 25.03.2007, 10:01
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Fragen zur einkommensteuer
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RE: Fragen zur einkommensteuer
Nachtrag: Auch Bewerbungskosten für einen neuen Job sind abzugsfähig! Also z.B. die Straßenbahnfahrscheine, KM-Geld zum Bewerbungsgespräch, Passfoto für Bewerbungsbogen, Briefmarken hierfür etc. Du solltest die Kosten und Datum und Firma der Bewerbung für den Jahresausgleich (L1) 7 Jahre aufbewahren...
- 25.03.2007, 09:53
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Fragen zur einkommensteuer
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RE: Fragen zur einkommensteuer
hallo! der dienstgeber ist verpflichtet bis zum 28.2. des FOLGEJAHRES die Bezüge von "normalen" und freien Dienstnehmern ´dem Finanzamt und Krankenkasse zu melden. Das geschieht elektronisch mit dem Formular L16 oder E109. Wenn du über die Freigrenzen bei der Einkommenssteuer kommst, schreibt dir un...
- 14.03.2007, 20:50
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Neue Stelle - Vorstrafe
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RE: Neue Stelle - Vorstrafe
soferne die vorstrafe noch in deinem strafregister aufscheint - ja.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
- 02.03.2007, 21:13
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: IT Kollektivvertrag 2007
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RE: IT Kollektivvertrag 2007
Hallo! Der kollektivvertrag bleibt der gleiche, nur die Gehaltstabellen ändern sich. hier ist bei gehaltserhöhungen zu unterscheiden, ob die erhöhung den soll-, den ist-gehalt oder nur eine mischung ändert. beim it-kv gibt es so lange keine erhöhung, als dein gehalt über dem kv-mindestgehalt ist. hi...
- 09.01.2007, 22:50
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Verzicht auf Nebenbeschäftigung?
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RE: Verzicht auf Nebenbeschäftigung?
Servus! Also mit 20+40 Stunden = 60 Stunden verstösst du gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn dein neuer dienstgeber (und auch der alte) das mitbekommt, könnte es (theoretisch) probleme beim arbeitsinspektor geben. zur erlaubnis die neue firma begeht vertragsbruch, wenn sie jetzt das 2. Dienstverhältni...
- 05.01.2007, 22:13
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Urlaub von Vorgesetzten
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RE: Urlaub von Vorgesetzten
Hallo!Q Wenn er Dienstnehmer ist, (unter dem Angestelltengesetz) muß er auf jeden Fall den Geschäftsführer um Erlaubnis fragen. D.h. der Urlaub muß im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer konsumiert werden. Wenn er eine Sperrminorität hat, oder über 50 %, ist dies eine Frage des Gesell...
- 25.12.2006, 21:29
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Beschäftigungsgruppen+KV
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RE: Beschäftigungsgruppen+KV
Am Besten suchst du den Kollektivvertrag Handel mit google. Da siehst du die definition der beschäftigungsgruppen. Wie patrick schon geschrieben hat: ein name allein sagt noch nichts. schöne feiertage Der Zauberlehrling _________________________________ Ich weiß dass ich nichts weiß, und viele wisse...
- 24.12.2006, 14:37
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Geringfügige Beschäftigung
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RE: Geringfügige Beschäftigung
Frohe Weihnachten! Sollte kein Dienstzettel ausgefertigt werden (Regelfall) sind alle Punkte in einem Dienstvertrag enthalten zu sein. Muster von Dienstverträgen gibt es, je nach Belieben bei Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Hier nun die gesetzlichen Mindestanforderungen: § 2 AVRAG Schriftliche...
- 17.12.2006, 17:20
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: unpfändbares Existenzminimum
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RE: unpfändbares Existenzminimum
Hallo! im jahr 2006: monatlich € 690,- plus 30 % des übersteigenden betrages für schulnder ohne "spezialitäten". 14 x pro jahr. Wenn unterhaltsberechtigte personen da sind, steigt es. bei der homepage des justizministeriums findest du die kompletten tabellen. Der Zauberlehrling _____________________...
- 12.12.2006, 23:13
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: freier Dienstnehmer
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RE: freier Dienstnehmer
Hallo Memil! Kann mich Deiner Aussage anschließen weil es ein freier Dienstvertrag ist. Bei normalen Dienstvertrag - Kettendienstvertrag - würde ich einen unbefristeten Dienstvertrag sehen. Bei freien Dienstverträgen gilt seit 3-4 Jahren vier Wochen Kündigungsfrist laut ABGB (§ 1158 oder 1159, so ge...
- 09.12.2006, 10:03
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Entlassung bei zu spät kommen
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RE: Entlassung bei zu spät kommen
Guten Morgen! Im Buch "Arbeitsrecht für Arbeitgeber" Linde Verlag: Die Summierung geringfügiger Verstöße kann den Tatbestand der Vertrauensunwürdikgeit erfüllen. Dies gilt für Fehlbeträge in der Kassa ebenso wie für unwahre Angaben. (OGH 8 Ob A 2235/96a) Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigk...
- 08.12.2006, 20:03
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Entlassung bei zu spät kommen
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RE: Entlassung bei zu spät kommen
Hallo Philipp! Das Arbeitsrecht ist meist wie ein Gummiparagraph. Wenn es eine qualifizierte Abmahnung gegeben hat, würde ich mich Deiner Meinung anschließen. Speziell bei Terminarbeiten, (Extremfall Pilot, oder Fließbandarbeit) kann die Verspätung eines Einzelnen, den ganzen Betrieb aufhalten. Aber...
- 03.12.2006, 07:58
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Konkurrenzklausel, bitte dringend um Hilfe
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RE: Konkurrenzklausel, bitte dringend um Hilfe
Guten Morgen am 1. Advent! Beim Gericht gibt es "Amtstage" an welchen man sich persönlich beraten lassen kann. Ruf mal an. - Arbeits- und Sozialgericht. Weiters hat die Rechtsanwaltskammer einen Fragetag. Ansonsten: Wozu hast Du in Deinenm Arbeitsleben 0,5 % Arbeiterkammerumlage bezahlt. Bei der AK ...