Die Suche ergab 11 Treffer
- 17.09.2006, 17:24
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage zur Verfahrenshilfe
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RE: Frage zur Verfahrenshilfe
ob ihre zweifel am anwalt berechtigt sind? - schwer zu sagen, - sie scheinen jedenfalls von ihnen aus gesehen, subjektiv, nicht unbegründet zu sein, so wie sie den fall schildern. im einzelnen wird es auch darauf ankommen, was sie konkret mit dem anwalt vereinbart haben, was er bzw. sein büro zu ihn...
- 06.09.2006, 09:20
- Forum: Mietrecht
- Thema: Mietrechtseintritt für Freundin
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin
@memil: nein, bin ich nicht ihrer meinung. hier fragt ein/e vermieterIn an, dadurch ergibt sich eine etwas andere interessensposition als oft für die mieterseite. hier ist auch die fremdenbehörde im spiel, die durchaus im vergleich zu mietrechtlichen vorschriften andere anforderungen an wohnrechte/m...
- 27.08.2006, 15:43
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konstella
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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst
Entzug ist ua. natürlich auch möglich (kommt auf den Zeitabstand an, der ja gemessen werden dürfte, jetzt).
akita
akita
- 27.08.2006, 15:41
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konstella
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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst
1. Ich würde bei der nächsten Polizeidienststelle anrufen und dort nach der Telefonnummer der Stelle fragen, die Sie nach deren Meinung auf der Autobahn überprüft hat. Jedenfalls könnten Sie so versuchen, sich durchzufragen. Sie könnten auch dort fragen, an welche Stelle die Meldung dieser Autobahnp...
- 27.08.2006, 13:44
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konstella
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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst
An Ihrer Stelle würde ich herauszufinden versuchen, wer Sie da angehalten hat (welche Dienststelle, wo liegt die Notiz/der Akt darüber), und mit dieser Behörde sprechen; diese fragen, was auf Sie zukommt, was man Ihnen vorwerfen möchte, ob eine Strafen kommen wird, oder ein Führerscheinentzugsverfah...
- 27.08.2006, 13:36
- Forum: Mietrecht
- Thema: Mietrechtseintritt für Freundin
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin
Leider kann ich Ihnen das so nicht sagen. Einerseits scheint der Blick die Zukunft schwierig, wo gibt es schon Garantien? - Andererseits sollte man den Fall genauer kennen. Nehmen Sie lieber juristische Beratung (persönlich, vielleicht gemeinsam mit Mieter/Mitbewohnerin des Mieters, unter Mitnahme d...
- 26.08.2006, 15:25
- Forum: Mietrecht
- Thema: WG - Untermiete
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RE: WG - Untermiete
Es kommt 1. darauf an, was in den jeweiligen Hauptmietverträgen steht: Haben die drei derzeitigen Bewohner jeweils für die ganze Wohnung einen Hauptmietvertrag, oder nur für ihr Zimmer (welches dann mit der Mitbenützung des weiteren Raumes verbunden ist, zb als Wohnzimmer) 2. wenn der Mietvertrag fü...
RE: Auszug
Wenn Ihr Sohn die vertragliche Berechtigung hat, die Wohnung bis zum Monatsende (zB August 2006) gemietet zu haben, dann braucht er mE die Schlüssel nicht schon zwei Tage vorher zurückzugeben. Man sollte sich auf eine gemeinsame Begehung der Wohnung, ob sie in Ordnung zurückgegeben wurde, anläßlich ...
- 26.08.2006, 14:55
- Forum: Mietrecht
- Thema: Mietrechtseintritt für Freundin
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin
hallo georg, mit diesen fällen des "eintritts in ein mietrecht" sind ja konstellationen gemeint, wo die neu hinzu gekommene person anstelle des früheren mieters in den vertrag eintritt. das kann hier ja nicht in der vom gesetz gemeinten form sein. was die freundin ihres mieters hier benötigt, ist ei...
RE: Kaution
Schauen Sie, bitte, nach, was Sie an schriftlichen Unterlagen alles finden können: Wie sieht der schriftliche Mietvertrag aus. Gibt es hier nur ein Schriftstück, auf dem Zusätze gemacht wurden mit der Verlängerung, oder existieren mehrere Verträge? Ist hier etwas von einem Sparbuch verzeichnet? Habe...
- 26.08.2006, 14:14
- Forum: Mietrecht
- Thema: Meldeanfrage
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RE: Meldeanfrage
1. Sie als Hauptmieter unterschreiben.
2. Sie können auch den Hauptwohnsitz unterschreiben, wenn Sie selbst "nur" Nebenwohnsitz haben.
mfg, akita
2. Sie können auch den Hauptwohnsitz unterschreiben, wenn Sie selbst "nur" Nebenwohnsitz haben.
mfg, akita