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- 30.01.2026, 03:13
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Realisierte Aktiengewinne und Arbeitslosengeld
- Antworten: 11
- Zugriffe: 74974
Re: Realisierte Aktiengewinne und Arbeitslosengeld
Soweit ich weiß, müssen regelmäßige Einkünfte dem AMS gemeldet werden, auch wenn sie aus Aktienverkäufen stammen. Entscheidend ist meist, ob es als Einkommen gilt und die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Im Zweifel ist es sicherer, direkt beim AMS nachzufragen, da Einzelfälle unterschiedli...