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- 01.07.2024, 09:07
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit
- Antworten: 4
- Zugriffe: 18199
Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit
Es ist in der Tat nicht rechtens, einen vorher in Stunden berechneten Urlaub 1:1 auf Teilzeitbasis umzurechnen. Laut Gesetz muss Urlaub in Tagen bemessen werden, unabhängig von der Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber hätte Ihren vollen Urlaubsanspruch in Tagen umrechnen und Ihnen entsprechend gewähren müss...