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von babblestart
01.07.2024, 09:07
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit
Antworten: 4
Zugriffe: 18199

Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Es ist in der Tat nicht rechtens, einen vorher in Stunden berechneten Urlaub 1:1 auf Teilzeitbasis umzurechnen. Laut Gesetz muss Urlaub in Tagen bemessen werden, unabhängig von der Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber hätte Ihren vollen Urlaubsanspruch in Tagen umrechnen und Ihnen entsprechend gewähren müss...