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- 28.05.2024, 05:55
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Eidesstattliche Erklärung
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Re: Eidesstattliche Erklärung
Du hast recht, die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt keine „eidesstattliche Erklärung“ im eigentlichen Sinne. Stattdessen gibt es die „Versicherung an Eides statt“, die vor allem im Verwaltungs- und Sozialrecht relevant ist, aber auch im Zivilrecht in bestimmten Fällen eine Rolle spielen kann.