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- 20.05.2024, 09:48
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Auslegung: §1062 ABGB
- Antworten: 2
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Re: Auslegung: §1062 ABGB
Der §1062 besagt: "Der Käufer hingegen ist verbunden, die Sache sogleich oder zur bedungenen Zeit zu übernehmen [...].". Nach dem Wortlaut ist ja auszulegen, dass eine Annahmepflicht besteht. nA spricht man aber nur von einer Obliegenheit bezüglich der Annahme. Meine Frage ist: Wie kommt man zu die...