Ein Erbenmachthaber ist eine Person, die von einem Testamentsverfasser zum Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker ernannt wird. Diese Person ist für die Verwaltung des Nachlasses und die Verteilung der Vermögenswerte an die Erben verantwortlich.
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- 04.04.2023, 05:50
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Regelungen Erbenmachthaber
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