Du beziehst dich auf das WGG. Im vorigen Beitrag ist mir auch ein Tippfehler unterlaufen: der zweite Satz hätte „15h WGG“ lauten sollen, was nun oben korrigiert wurde.
Ich stimme Ihren Annahmen zu, und die Spekulationsfrist kann nur einmal verwendet werden.
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- 07.12.2022, 10:10
- Forum: Mietrecht
- Thema: Erwerb Genossenschaftswohnung
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