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- 24.10.2022, 19:58
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Begriffsklärung "höchste zulässige Leistung"
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Begriffsklärung "höchste zulässige Leistung"
Laut Kraftfahrgesetz §1(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit 1.einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt ...soweit der Gesetzestext. Dies gilt auch für E-Scooter sofern diese eine "höchste zu...