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- 07.12.2021, 20:17
- Forum: Mietrecht
- Thema: Rückforderung der Kaution
- Antworten: 1
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Re: Rückforderung der Kaution
Du kannst du erneut einen Antrag auf Rückzahlung der Kaution bei der MA50 stellen. Dann wird ein Titel ausgestellt, dass der Vermieter binnen 2 Wochen die Kaution (Restbetrag) zurückzahlen muss. Danach greifen die Verzugszinsen. Der Vermieter könnte dann zu Gericht ziehen, aber den Fall hast du so o...