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- 26.10.2020, 15:25
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
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Re: § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
Hallo Schanzenpeter, danke für die Meinung, leider ist es nicht so einfach, da ich mich nicht an sowas erinnern kann, führe ich Fahrtenbuch und bewahre dies meist deutlich mehr als 3 Monate auf. Leider konnte sich keiner der Insassen und Fahrer erinnern (dies zur Wahrheit), daher werde ich entweder ...
- 26.10.2020, 12:49
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
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Re: § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
Hallo alles2, vielen Dank für die Info, leider sehr seltsame Sachlage in Österreich, - kein normaler Mensch kennt diese Frist noch ist es im Netz aufzufinden oder werden Fahrzeugführer diesbezüglich informiert. - der § 103 selbst fordert somit zum Meineid auf, denn selbst wenn ein Fahrtenbuch geführ...
- 24.10.2020, 18:41
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
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§ 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz
Frage zu Aufbewahrungszeiten der Aufzeichnungen zu § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz Im Wortlaut des Gesetzestextes heißt es "...Auskunftspflicht jederzeit ordnungsgemäß nachkommen kann". Gibt es hierzu Anhaltspunkte was jederzeit in Österreich präziser bedeutet? oder haben die Bezirkshauptmannschaften hi...