Hallo. 135 StgB Dauernde Sachentziehung (bis 6 Monate Freiheitsstrafe). Dieser § trifft voll zu aus strafrechtlicher Sicht. Besitzstörung usw auf zivilrechtlichem Weg.
LG
Die Suche ergab 1 Treffer
- 06.09.2020, 14:07
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück
- Antworten: 9
- Zugriffe: 6332