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- 23.06.2019, 17:44
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Angebot = Urkunde lt §223 StGB
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Re: Angebot = Urkunde lt §223 StGB
Es gibt noch kein Verfahren, ich wurde nur von der Bank aufgefordert Stellung bis xx.x zu nehmen. Mit dem Hinweis auf StGB §223 im Falle einer Urkundenfälschung mit Strafandrohung. Das Angebot wurde mit dem Computer verändert, aber teilweise mit unglaubwürdigen Beträgen, mit dem Zweck meine Daten zu...
- 22.06.2019, 21:27
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Angebot = Urkunde lt §223 StGB
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Re: Angebot = Urkunde lt §223 StGB
Ein unverbindliches Angebot ist ja keine: Nach der Legaldefinition des § 74 Abs 1 Z 7 StGB ist eine Urkunde eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Ich habe ja mi...
- 22.06.2019, 20:05
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Angebot = Urkunde lt §223 StGB
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Angebot = Urkunde lt §223 StGB
Hallo Leute. Ist ein unverbindliches Kreditangebot eine Urkunde lt. §223 StGB? Angebot wurde geändert und an einen Kreditvermittler weitergeleitet. Urkundenfälschung lt. §223 StGB? Es gab keinen Vermittlungsauftrag mit dem Kreditvermittler und es ist auch kein Geschäft entstanden. Finanzierung wurde...