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- 23.04.2019, 13:46
- Forum: Recht Allgemein
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Re: Verbote gegen Meinungsäußerungen zu Homosexualität
Sofern §283 StGB im Sinne der Anstachelung gegen Homosexuelle oder andere Integritäten der Selbstbestimmung nicht Vehetzt werden kann man den Ausdruck "ich hasse Schwule" nicht in privater und nicht öffentlicher Manier bestrafen.