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- 11.03.2019, 10:58
 - Forum: Recht Allgemein
 - Thema: Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers
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Art 12/2 DSVGO - Identität des Antragstellers
<t>Kann die Post.at ihre Auskunft verweigern, wenn man nicht bereit ist eine Kopie des Reisepasses zur Identitäsfeststellung zu senden?<br/> Nach Art 12/2 müßte sie ja glaubhaft machen, daß die Identifikation nicht möglich sei. In meinem Fall liefert Post.at Sendungen an<br/> die Kombination Name/Ad...