Das Gesetz verhindert z.B., dass die Polizei Motorradfahrern, die trainingsmäßig auf öffentlichen Straßen (Bergstraßen) hin und her fahren, strafen kann, denn das gilt lt. §69 Abs. 2 lit. C nur Motorfahrräder, also Mopeds bis max 50 cm3 Hubraum.
Leider sind Motorräder sehr oft lauter!
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- 29.03.2021, 22:11
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: sinnloses Herumfahren mit Mopeds
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