Guten Abend,
vielen lieben Dank für diese Informationen. D.h. wir können jetzt nichts mehr gegen diesen Rechtspfleger unternehmen?! Leider verstehe ich den zweiten Absatz überhaupt nicht.
Wie ist dieser zu verstehen?! Mit freundlichen Grüßen
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- 14.04.2019, 21:10
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Ablehnung eines Rechtspflegers- vorgangsweise
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- 13.04.2019, 10:05
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Ablehnung eines Rechtspflegers- vorgangsweise
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3420
Ablehnung eines Rechtspflegers- vorgangsweise
Dem Rekurs gegen den Beschluss eines Rechtspflegers erster Instanz, wurde vom Landesgericht statt gegeben und das Gericht erster Instanz dazu angehalten durch Beweisfindung einen neuerlichen Beschluss zu tätigen. Es geht um eine Rechnung für eine Behandlung bei einem Therapeuten für ein Kind aus ers...