Hallo,
gibt es einen Fachbegriff der beschreibt, wenn der Gesetzgeber einer Behörde zu viel Ermessen einräumt?
Danke im Voraus!
Lg
Die Suche ergab 5 Treffer
- 07.09.2020, 15:36
- Forum: Verfassungsrecht
- Thema: Zu viel Ermessen, Begriff gesucht
- Antworten: 3
- Zugriffe: 9022
- 25.02.2019, 09:27
- Forum: Internetrecht
- Thema: Privatverkauf von Online-Gaming-Accounts
- Antworten: 4
- Zugriffe: 4131
Re: Privatverkauf von Online-Gaming-Accounts
Rechtlich gesehen ist der Verkauf eines online Accounts bestimmt kein großes Problem, problematischer sehe ich nur, dass die Accs lt den meisten AGBs im Eigentum des Anbieters (also z.B. Steam) stehen und sie dir nur erlauben den Account zu nutzen. Hab zufälligerweise etwas Erfahrung auf dem Gebiet,...
- 25.02.2019, 09:19
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Nach Hause geschickt
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2199
Re: Nach Hause geschickt
Hallo gabe, wäre interessant was im Arbeitsvertrag steht, wird dort nichts genau definiert regelt das Obligationenrecht: im ersten Monat beträgt dort die Kündigungsfrist 7 Tage (also in der Probezeit). Bin kein Profi im Schweizer Recht (Google hats mir verraten :mrgreen: ), aber wies mir scheint hab...
- 14.02.2019, 12:47
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Strafrecht: nicht Rückgabe von geliehener Sache
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1510
Strafrecht: nicht Rückgabe von geliehener Sache
Hallo
Wollte mal fragen wie X zu bestrafen ist, wenn er vorsätzlich ein paar Ski (Wert 800€) für 30€ Tagesmiete vom Skihändler ausleiht und die Ski einfach nicht mehr zurück bringt und behält.
Danke im Voraus
Wollte mal fragen wie X zu bestrafen ist, wenn er vorsätzlich ein paar Ski (Wert 800€) für 30€ Tagesmiete vom Skihändler ausleiht und die Ski einfach nicht mehr zurück bringt und behält.
Danke im Voraus
- 14.11.2018, 16:06
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1463
Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz
Welcher § des StGB wird erfüllt, wenn der Täter eine Sache wegnimmt, sie benutzt, mit der Absicht sie später (am selben Tag) wieder dem Besitzer zurück zu bringen.
PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe
Danke im Voraus
PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe
Danke im Voraus