Ich stellte mir diese Frage weil auf diversen Seiten (von Fahrschulen die auch auf help.gv.at verweisen) immer unterschiedliche Sachverhalte stehen. Wollte mich nur vergewissern.
Aber danke für die ordentlich ausgearbeiteten Antworten!
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- 12.11.2018, 17:55
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- 12.11.2018, 17:29
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Re: L17 Probeführerschein
Also auch wirklich nur bis zum 20. Geburtstag, und nicht bis zum 10.11.2018? (3 Jahre nach Ausstellungsdatum)
Also grob gesagt: "normaler" B Schein : 2 Jahre nach Austellung;
L17: vom Ausstellungsdatum bis zum 18. Geburtstag + noch 2 Jahre bis zum 20. Geburtstag?
Also grob gesagt: "normaler" B Schein : 2 Jahre nach Austellung;
L17: vom Ausstellungsdatum bis zum 18. Geburtstag + noch 2 Jahre bis zum 20. Geburtstag?
- 12.11.2018, 15:29
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Re: L17 Probeführerschein
Also das was ich gefunden habe: § 19 FSG Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse (bis 30.6.2017) Die Lenkberechtigung für die Klasse B vor Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird, dauert die Probezeit (§ 4) jedenfalls bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Nur was bedeutet dieses "jedenfa...
- 12.11.2018, 15:09
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L17 Probeführerschein
Liebe Community, vielleicht könnt ihr bei einem Problem weiterhelfen. Es geht um die Probezeit bei Führerscheinbesitzern, die die Lenkberechtigung VOR dem 1.7.2017 erhalten haben. Genau gesagt um L17 Führerscheinbesitzer. Konkretes Beispiel: Geburtsdatum: 18.7.1998 Führerscheinausstellung am 10.11.2...