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- 27.08.2018, 12:40
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: krebserzeugende Arbeitsstoffe - Neueinstufung
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krebserzeugende Arbeitsstoffe - Neueinstufung
gemäß § 42 Abs. 5 ist vor der ersten Verwendung von krebserzeugenden Arbeitsstoffen eine Meldung an das Arbeitsinspektorat fällig, wie ist das wenn ein Stoff aufgrund neuer Erkennisse wärend einer bestehenden Verwendung als krebserzeugend eingestuft wird?