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von flaneur
22.05.2023, 16:17
Forum: Recht Allgemein
Thema: Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!
Antworten: 1
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Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

<t>Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG, der zweite Satz fehlt!<br/> <br/> (1)Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.<br/> <br/> Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung ...