Hallo,Andreas Hofer4 hat geschrieben: ↑15.02.2018, 16:34Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.
das ist pure Wahrheit. Also, Sie sollten das bei Kündigung in Betracht ziehen.