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von Forve
03.04.2018, 07:57
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Werben mit Photo
Antworten: 2
Zugriffe: 3085

Re: Werben mit Photo

Andreas Hofer4 hat geschrieben:
15.02.2018, 16:34
Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.
Hallo,

das ist pure Wahrheit. Also, Sie sollten das bei Kündigung in Betracht ziehen.