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- 27.03.2018, 18:37
- Forum: Mietrecht
- Thema: AUSÜBEN des Wohnrechts
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AUSÜBEN des Wohnrechts
Weiß jemand von euch, wie die AUSÜBUNG eines Wohnrechts definiert wird? Sprich, wenn jemand, der ein lebenslanges Wohnrecht in einem Haus hat, seine Wohnungstür verschließt und mitteilt, bis auf weiteres ab diesem Zeitpunkt keine anteiligen Betriebs- und Energiekosten mehr zu bezahlt, da er die Wohn...