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- 21.02.2018, 09:19
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
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Re: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
Nächstes Problem : Der Sachverständige von der Gemeinde ist der Meinung das es unterirdisches Bauwerk handelt!, ! da folgende Auflagen eingehalten werden : Das Bauwerk darf den tiefsten vermessten Punkt des Grundstückes nicht überragen, ausserdem ist die Wasseroberfläche nochmals ca 15cm herunterzus...
- 20.02.2018, 13:35
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- Thema: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
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Re: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
Vielen dank für Ihre Zustimmung
Das Problem ist das ich kein RA bin sondern mein Nachbar ein RA ist ! und meinen Teich mit allen Mitteln verhindern will
Ausserdem würde sich der Gesetzestext nach dem " ;" wiederholen und dadurch das vorhergeschriebene damit aufheben!
Das Problem ist das ich kein RA bin sondern mein Nachbar ein RA ist ! und meinen Teich mit allen Mitteln verhindern will
Ausserdem würde sich der Gesetzestext nach dem " ;" wiederholen und dadurch das vorhergeschriebene damit aufheben!
- 20.02.2018, 13:34
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- Thema: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
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- 20.02.2018, 11:38
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: § 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
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§ 6 TBO 2011 Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen
Folgende Frage: (3) Folgende bauliche Anlagen oder Bauteile dürfen in die Mindestabstandsflächen von 3 bzw. 4 m ragen oder innerhalb dieser errichtet werden: b) Pergolen und dergleichen, sofern deren mittlere Wandhöhe bzw. Höhe auf der der Grundstücksgrenze zugekehrten Seite 2,80 m, im Gewerbe- und ...