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- 02.08.2017, 12:31
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Indirekteinleiter A in eine nichtöffentliche Kanalisation
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Indirekteinleiter A in eine nichtöffentliche Kanalisation
<t>mit Abwasserreinigung B (Genehmigung § 32b WRG), die in eine öffentliche Kanalisation mit ARA C einleitet. Anschließend leitet die ARA in ein Gewässer ein. A hat eine Zustimmung von B und C ohne Abweichungen von verordneten Grenzwerten (mehrere gefährliche Abwasserinhaltsstoffe). Abgesehen davon,...