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- 24.08.2016, 12:56
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: § 19 StVO Vorrang (6a)
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§ 19 StVO Vorrang (6a)
<t>§ 19 StVO Vorrang (6a). "Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben." Wie sieht das bei "nicht fließenden Verkehr" aus? Annahme: T-Kreuzung, entlang der Vorrangstraße verläuft ein Radweg. Dieser endet an der Kreuzung. Außerdem ...