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- 07.04.2016, 13:11
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: kostenvoranschlag für nicht-reparieren
- Antworten: 4
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Selbstverständlich können Sie das Geld zurückverlangen. Richtig ist, dass hier ein Werkvertrag abgeschlossen wurde, jedoch gelten auch hier die allgemeinen Gewährleistungsregeln gem § 1167 ABGB iVm §§ 922 ff ABGB. Alternativ können Sie Schadenersatz gem § 933a ABGB verlangen. Sollte der zweite Unter...