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- 22.12.2015, 14:46
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Meineid oder Irrtum
- Antworten: 1
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Hallo alea! Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich denke, dass es so angesehen wird, dass sich dein Vorsatz auf das "nach bestem Wissen und Gewissen" ausszusagen erstreckt. Das bedeutet du hast nicht einmal bedingt vorsätzlich falsch ausgesagt sondern dich ledigl8ch geirrt. Weiters schreibst du, das...