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- 17.04.2015, 15:56
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage zu: § 8a StVO
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Frage zu: § 8a StVO
<t>In Einbahnen werden in der Regel keine Radfahrstreifen markiert sondern Begrenzungslinien. Dadurch unterliegt radfahren gegen die Einbahn auch nicht den sonstigen Bestimmungen für Radfahrer (Nebeneinander fahren, Nachrang beim Verlassen uvm).</t>