Danke für die tolle Antwort. Eine kleine Frage habe ich jedoch noch dazu, wie lang könnten schuldenrechtliche Ansprüche im nachhinein geltend gemacht werden? Nicht das ich das Geld bereits für etwas ausgebe, und es dann doch zurückzahlen muss?
Lg Daniel
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- 18.03.2015, 20:55
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- 16.03.2015, 22:46
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Vermächtnis antreten?
Hallo, es geht um folgenden sachverhalt: eine bekannt welche ich aus der kindheit kenne ist leider verstorben, heute erhielt ich ein schreiben, dass sie mir ein vermächtnis hinterlassen hat, es handelt sich um einen geldbetrag (1000€). Da ich leider nicht jura studiere bin ich mir unschlüssig ob ich...