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von littlefico
10.03.2015, 11:00
Forum: Recht Allgemein
Thema: Frage zu: § 74 UnivG
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Zugriffe: 1662

Frage zu: § 74 UnivG

Wie kann man den Abs 1.) bezüglich: "..., wenn die anmeldung zu dieser prüfung erschlichen wurde." deuten?

insbesondere das wort erschlichen im zusammenhang mit einer prüfungsanmeldung?

ich bitte um infos oder tipps. danke