Wie kann man den Abs 1.) bezüglich: "..., wenn die anmeldung zu dieser prüfung erschlichen wurde." deuten?
insbesondere das wort erschlichen im zusammenhang mit einer prüfungsanmeldung?
ich bitte um infos oder tipps. danke
Wie kann man den Abs 1.) bezüglich: "..., wenn die anmeldung zu dieser prüfung erschlichen wurde." deuten?
insbesondere das wort erschlichen im zusammenhang mit einer prüfungsanmeldung?
ich bitte um infos oder tipps. danke