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- 04.02.2015, 14:16
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage zu: § 53a NAG
- Antworten: 1
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Frage zu: § 53a NAG
<t><p>Nur so viel zur Pragraph 53a NAG. Die erste Absatz beinhaltet den Satz, dass man-wenn alles in Ordnung ist-die Bescheinigung UNVERZÜGLICH aus zu stellen....Ich habe mein Antrag am 19.12. 2014 gestellt, erfülle alle Voraussetzungen, und warte ich immer noch für den Bescheid. Habe...