Ich nehme an im Zuge des Strafverfahrens wird dann eben auch meine Lebensgefährtin aussagen müssen.
Hier kommt dann die schon im Eingangspost gestellte Frage zum tragen. Kann nach Aussage dass sie gefahren ist, eine neue Strafverfügung/Strafverfahren gegen sie eingeleitet werden?
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- 30.01.2015, 20:18
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Fragen zu Strafverfügung - fehlende Beleuchtung bei Regen
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- 30.01.2015, 17:48
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Fragen zu Strafverfügung - fehlende Beleuchtung bei Regen
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@Manannan wenn es eine Anonymverfügung wäre mit der Bitte um Lenkerauskunft dann wäre es für mich verständlich dass ich Auskunft geben muss und diese auch ordnungsgemäß geben würde. Es kam jedoch direkt eine Strafverfügung an mich als Zulassungsbesitzer, obwohl ich nicht mit dem Fahrzeug gefahren bi...
- 29.01.2015, 22:52
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Fragen zu Strafverfügung - fehlende Beleuchtung bei Regen
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Fragen zu Strafverfügung - fehlende Beleuchtung bei Regen
Hallo, ich hatte heute eine Strafverfügung für das Fahren im Regen ohne vorgeschriebenen eingeschaltenen Scheinwerfern und Leuchten erhalten. Datum des "Delikts" in der Höhe von 76€ war der 29.11.2014. PKW ist auf mich zugelassen und die Strafverfügung lautet auf meinen Namen. Hierzu gibt es ein paa...