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- 14.11.2014, 14:13
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gesetzliche Basis für Datenweitergabe an KSV 1870
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Update für Nachleser: Es gibt keine gesetzliche Basis für eine, wie auch immer geartete, Datenweitergabe an die diversen privaten „Gläubigerschützer“. Wäre dem so, wäre der Passus nicht nötig. Des Weiteren ist ein Widerspruch oder Widerruf einer solchen Erlaubnis kein legitimer Fälligstellungsgrund.
- 11.11.2014, 15:54
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gesetzliche Basis für Datenweitergabe an KSV 1870
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Gesetzliche Basis für Datenweitergabe an KSV 1870
Sehr geehrte Rechtsexperten! Ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Basis für die Weitergabe sämtlicher Daten einer Bürgschaft an den KSV 1870 bei der Unterzeichnung eines Bürgschaftsvertrages. Folgendes soll weitergegeben werden: - Name - Anschrift - Geburtsdatum - Höhe der Verbindlichke...
- 11.11.2014, 15:50
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Suche Gesetz für: Basis für KSV 1870
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Suche Gesetz für: Basis für KSV 1870
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Basis für die Weitergabe sämtlicher Daten an den KSV 1870 bei der Unterzeichnung eines Bürgschaftsvertrages. Folgendes soll weitergegeben werden: - Name - Anschrift - Geburtsdatum - Höhe der Verbindlichkeit - Sicherungs...