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- 07.11.2014, 18:10
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Auftrag kurzfristig entzogen!
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1.Wenn Sie tatsächlich einen Arbeitsauftrag erhalten haben, dann können Sie entweder auf Zuhaltung des Vertrages oder das Erfüllungsinteresse einklagen, dh den entgangenen Gewinn. Dass Sie deswegen Aufträge abgesagt haben und Ihnen dadurch der Gewinn daraus entgangen ist, müssen Sie beweisen Danke ...
- 07.11.2014, 14:42
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Auftrag kurzfristig entzogen!
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3128
Auftrag kurzfristig entzogen!
Liebe Forumratgeber_innen, liebe Leser_innen, ich hätte folgende Frage. Wir haben Anfang September vor Zeugen einen mündlichen Arbeitsauftrag vom Chef der Firma X erhalten. Inklusive Budget. 2 Termine wurden vereinbart. Da der Standort der Firma weiter weg ist reisten wir in dem Zeitraum an. Beide T...