Angenommen jemand bekommt einen Strafzettel (blaue Verständigung der Parkraumüberwachungsgruppe Wien) bezüglich abgelaufener §57 Plakette mit einem falschem, fiktivem, in der Zukunft liegendem Datum ausgestellt. Wäre eine darauf folgende Anonymverfügung über €75,- gültig ?
Danke
Chega
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- 30.09.2014, 15:54
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Falsches, fiktives Datum am Strafzettel
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