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von Cucki
11.09.2014, 21:32
Forum: Recht Allgemein
Thema: § 90 Abs. 3 StGB
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§ 90 Abs. 3 StGB

<t>Im Gesetzestext steht, dass in eine Verstümmelung der Genitalien (sofern diese eine nachhaltige Beeinträchtigung bedeuten würde) nicht eingewilligt werden kann. Ich verstehe das insofern, dass ich niemandem die Erlaubnis geben darf dies straffrei zu tun, aber was wenn ich einen derartigen Eingrif...