Schaden nachweisen ist kein Problem
Gib mir mal deine Mail @Manannan
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- 14.07.2014, 16:46
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- Thema: Amtsmissbrauch
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- 14.07.2014, 13:19
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- 14.07.2014, 11:06
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Amtsmissbrauch
Was ist wenn ein Beamter einen EU Richterspruch und ein VwGH Urteil ignoriert - ist das auch Amtsmissbrauch?
Das oesterr Gesetz wurde noch nicht angepasst, nach dem handelt der Beamte korrekt.
Das oesterr Gesetz wurde noch nicht angepasst, nach dem handelt der Beamte korrekt.
- 13.07.2014, 21:17
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- Thema: Verwaltungsrecht Berufung
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- 12.07.2014, 19:04
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Antrag
Diese Bescheide datieren vor dem 1.1.2014 Mittlerweile hat sich aber eine weitere Aenderung ergeben. Herr Fuchs - Leiter Passwesen Oesterreich hat zufaellig festgestellt dass seit 4 Jahren eine geaenderte EUGH Judikatur herrscht. Daher hat er mir angeboten (11/2013): Einleitend wird bemerkt, dass mi...
- 12.07.2014, 18:14
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- 12.07.2014, 18:03
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Rechtsgrundlage
Botschaft: Passgesetz Par 14 und Passgetz Abs 13
Innenministerium AVG 66 Absatz 4 (?) Passgesetz 14 IvM (?) Par 13
Innenministerium AVG 66 Absatz 4 (?) Passgesetz 14 IvM (?) Par 13
- 12.07.2014, 17:45
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Antrag
Der erste Antrag wurde an das Konmsulat Bangkok eingereicht Dann reichte ich einen weiteren Antrag (Formlos) um einen Verfahrenshelfer ein. Begruendung Ich bin im kommunikativen Bereich nach einem Schlaganfall behindert. Bescheid erging - auf meinen Antrag um einen Verfahrenshelfer erhielt ich ueber...
- 12.07.2014, 17:30
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Antrag
Kann man so nicht sagen
Betreff lautet:
1. Betreff:Antrag vom 6.2.
2. Betreff: Antrag vom 6.2 bzw 7.3.
(Am 7.3. habe ich eine Email mit einer kopie geschickt)
Betreff lautet:
1. Betreff:Antrag vom 6.2.
2. Betreff: Antrag vom 6.2 bzw 7.3.
(Am 7.3. habe ich eine Email mit einer kopie geschickt)
- 12.07.2014, 17:21
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Aufhebung
Dann muss nirgendwo auf den Vorbescheid Bezug genommen werden? Der Bescheid erwaehnt den Vorbescheid in keinem Wort. Neue Zahl etc.
- 12.07.2014, 01:06
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68/2
Sehe schon Par 68 2
Aber dann muss der 1. Bescheid aufgehoben werden bzw die Bezeichnung des Antrages muss exakt sein.
1. Betreff:Antrag vom 6.2.
2. Betreff: Antrag vom 6.2 bzw 7.3.
Aber dann muss der 1. Bescheid aufgehoben werden bzw die Bezeichnung des Antrages muss exakt sein.
1. Betreff:Antrag vom 6.2.
2. Betreff: Antrag vom 6.2 bzw 7.3.
- 12.07.2014, 00:43
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AVG
Du meinst laut Par 66 Absatz 2 AVG? Dann muesste sie aber den urspruenglichen Bescheid aufheben, also auch mich verstaendigen. Was nicht geschah. Der neue Bescheid wurde erlassen wie der 1. Bescheid - also ohne Hinweis auf den Vorbescheid etc und keinerlei Begruendung warum und wieso. Rechtskraft - ...
- 11.07.2014, 14:10
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Verwaltungsrecht Berufung
Habe eine Frage zum Verwaltungsrecht. Habe gegen einen Bescheid berufen. Waehrend die Berufung von der 2. Instanz bearbeitet wurde, erging ein voellig anderer Bescheid zum gleichen Antrag mit voellig anderer Begruendung von der 1. Instanz. Ich berief ebenfalls, dann hat die 2. Instanz beide Berufung...