Gz: 99/11/0108
Das einzige Problem das ich mit der Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens habe ist das ich jetzt 2 Monate warten muss, wegen dem Termin. Was bei gleichzeitiger Anordnung mit dem strafbescheid oder Zeit nah nicht passiert wäre.
Also macht eine Berufung wenig Sinn?
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- 23.06.2014, 23:04
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- 23.06.2014, 19:02
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Vielen Dank schonmal für die Antwort. Ich habe da wohl etwas falsch aufgefasst. Habe heute. Mit der BH telefoniert. Ich muss (noch) keine Vpu machen sondern ein amtsärztliches Gutachten, Der Amtsarzt entscheidet dann ob ich eine Vpu machen muss oder nicht. Jetzt kann ich erst 2 Monate warten da der ...
- 17.06.2014, 22:37
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Verkehrspsychologische Untersuchung
Zu meinem Sachverhalt: Mir wurde 2009 der Führerschein entzogen aufgrund einer Geschwindigkeit Übertretung. Außerdem würde eine Nachschulung angeordnet. Während des Führerschein entzugs wurde ich außerdem einmal beim schwarz fahren erwischt. Da ich damals verschuldet war, war es mir auf Grund meiner...