Wobei im konkreten Fall noch laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) ins Spiel kommt, falls das Album tatsächlich mehr als das Doppelte wert ist. Dann gilt zwar der Vertrag, aber Du musst mehr bezahlen.
lG Sonja
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- 22.05.2018, 09:20
- Forum: Internetrecht
- Thema: willhaben: Verkäufer will Geld zurück geben
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