Ist hier nicht Freie Fahrt (§ 38 Abs 4 StVO) "wichtiger". Sprich, dass der Fußgänger hier dank dem grünen Licht nicht auf Schienenfahrzeuge achten muss?
laut Info von den Wiener Linien hat eine Straßenbahn Vorrang, auch wenn sie auf einem geregeltem Schutzweg, bei dem die Fußgängerampel gerade grün anzeigt, diesen zwecks Abbiegen queren muss.