Ich habe mein Smartphone zur Reparatur bei einem Subunternehmen von A1 schicken lassen. Kam mit einigen Kratzer am Display zurück. Im Reparaturauftrag ist ausdrücklich vermerkt, dass das Display keine Mängel hat.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
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- 20.02.2014, 23:41
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- 17.02.2014, 20:27
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- 17.02.2014, 16:02
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Wieso gilt Verbesserung vor Ausstausch? §932 ABGB (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig ...
- 17.02.2014, 14:26
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Gewährleistung Handy A1
Guten Tag, Zuerst einmal möchte ich mich bei dem User "lexlegis" für seine ausführliche Antwort im Fall meines Gartens bedanken. Ich kann ihm aus unerklärlichen Gründen im Thread nicht Antworten -> Werde immer auf die Hauptseite weitergeleitet. Nun zu etwas anderem, dass ich mich zum nachdenken gebr...
- 16.02.2014, 19:07
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Gewährleistung - Rechtsfolgen
Guten Abend, Unser Garten wurde im Juni 2012 von einer Gartengestaltungsfirma angelegt. Die Pflanzen wuchsen nicht wie gewünscht und es wurde vereinbart, dass man noch abwartet soll und sich das dann anschaut. So um Mai,Juni 2013 waren auch 2 Mitarbeiter bei uns und haben einige Änderungen vorgenomm...