Danke für die Antwort!
Der Gutscheinverschenker kann leider nicht mehr befragt werde....
Ich Danke für die schnellen Antworten!
PS: sollte jemand irgendwelche Briefvorlagen für solche Anliegen kennen, die im Internet runterladbar sind - bitte ich um den Link.
Danke
Die Suche ergab 3 Treffer
- 22.04.2013, 12:46
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer
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- 22.04.2013, 12:25
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer
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Danke für die Antwort - auch einleuchtend die Antwort! Jedoch handelt es sich um ein gesamtes Wochenende mit einen Wert von sicher ca. 600 Euro.......und mir persönlich ist nicht einleuchtend das ich ja nicht wissen kann das der Gutschein nicht durch Bargeld abgelöst wurde...und dies ja am Gutschein...
- 22.04.2013, 11:56
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer
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Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer
Hallo! Vorab: In Österreich hat es 2012 das Urteil des Oberstengerichtshof gegeben das Gutscheine 30 Jahre gültig sein müssen - und ein Ablaufdatum nicht zulässig ist - dies gilt auch rückwirkend- Meine Frage: Habe einen Gutschein für ein Thermenwochenende - dieser Gutschein ist 2007 abgelaufen (auf...