Vielen Dank für die rege Diskussion! Ich habe inzwischen versucht, mich kundig zu machen, ob das betreffende Objekt überhaupt ins MRG fällt - üblicherweise fallen da nämlich Häuser nicht hinein, erst ab 2 Wohnungen. Es gibt zwar schon Regelungen, das kommt auf den Bauträger, Baujahr, etc., an, aber ...