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von KS
13.01.2013, 21:06
Forum: Recht Allgemein
Thema: Prozessrecht - allgemeine Fragen
Antworten: 3
Zugriffe: 3208

Vielen Dank!

Der Streitwert liegt bei ca, 450 EUR, es besteht also keine Anwaltspflicht.

Was meinen Sie mit der Bezeichnung der Beilagen? Ist an der Stelle des "."Zeichens das Aktenzeichen anzugeben oder soll ich die Beilagen einfach so wie Sie es geschrieben haben mit ./A, ./B etc. bezeichnen?
von KS
13.01.2013, 11:26
Forum: Recht Allgemein
Thema: Prozessrecht - allgemeine Fragen
Antworten: 3
Zugriffe: 3208

Prozessrecht - allgemeine Fragen

Erstmal hallo zusammen, ich bin hier zum ersten Mal. Da ich zum ersten mal meine Firma vor einem österreichischen Gericht vertreten werde (vorbereitende Verhandlung wegen eines Einspruches im Mahnverfahren), hätte ich einige Fragen, die mir nach der Prüfung der ZPO eingefallen sind: 1. Prozessvollma...