Vielen Dank!
Der Streitwert liegt bei ca, 450 EUR, es besteht also keine Anwaltspflicht.
Was meinen Sie mit der Bezeichnung der Beilagen? Ist an der Stelle des "."Zeichens das Aktenzeichen anzugeben oder soll ich die Beilagen einfach so wie Sie es geschrieben haben mit ./A, ./B etc. bezeichnen?
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- 13.01.2013, 21:06
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- 13.01.2013, 11:26
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Prozessrecht - allgemeine Fragen
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