Wegen ein Auslandsaufenthalt überlege ich mich ob es möglich ist mein Mietvertrag frühzeitig zu kündigen.
Angegeben in Mietvertrag:
Laufzeit: 1 sept. 2012 - 31 aug. 2013
Kündigung: beidseitig Vierteljährlich.
Darf ich das Mietvertrag am 28.2 kündigen ab 01.06.2012?
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- 08.01.2013, 21:59
- Forum: Mietrecht
- Thema: Kündigung Vierteljährlich
- Antworten: 1
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