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von Hasi1
05.12.2012, 18:00
Forum: Recht Allgemein
Thema: StVO §93 und §52/1
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StVO §93 und §52/1

<t>§ 93 StVO mit dem Titel "Pflichten der Anrainer" definiert doch den Anrainer speziell als "Eigentümer einer Liegenschaft". Für das Verkehrszeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" StVO § 52/1 ist die Zusatztafel "Ausgenommen Anrainer" oder "Ausgenommen Anrainerverkehr" oft in Verwendung. Dabei i...