Die Suche ergab 1 Treffer
- 05.12.2012, 18:00
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: StVO §93 und §52/1
- Antworten: 0
- Zugriffe: 2762
StVO §93 und §52/1
<t>§ 93 StVO mit dem Titel "Pflichten der Anrainer" definiert doch den Anrainer speziell als "Eigentümer einer Liegenschaft". Für das Verkehrszeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" StVO § 52/1 ist die Zusatztafel "Ausgenommen Anrainer" oder "Ausgenommen Anrainerverkehr" oft in Verwendung. Dabei i...